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Förderung von Selbstnutzung: DVJW fordert Gesetzesreform für bezahlbaren Wohnraum

Pressemitteilung Dringender Reformbedarf der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von bezahlbarem eigengenutztem Wohnraum – Vorschläge vom Deutschen Verband „Job & Wohnen“ an Bundesministerin Klara Geywitz


Mit ihrer Wohnbau-Initiative hat Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kürzlich auf den wachsenden Bedarf an neuen Wohnungen in Deutschland reagiert. Der Neubau soll insbesondere durch steuerliche Anreize für Investoren angekurbelt werden. Das reicht nicht aus, sagt der Deutsche Verband „Job & Wohnen“ (DVJW) in Berlin. Und fordert zusätzliche Maßnahmen, darunter die steuerliche Förderung der Schaffung selbstgenutzten Wohnraums.


„Dies würde ein riesiger Hebel sein, um Selbstnutzer für Investitionen in die eigenen vier Wände zu begeistern und privates Engagement auf dem Wohnungsmarkt zu fördern. Gleichzeitig wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Vorsorge vor Altersarmut geleistet“, erklärt der DVJW-Vorsitzende Dr. Peter Diedrich. Sein Verband schlägt gleich noch weitere Maßnahmen vor, um der Bauflaute im Wohnungssektor zu begegnen: Bei Investitionen in bezahlbaren Wohnraum sollte dem Kapitalgeber die Mehrwertsteuer erstattet werden. Auch solle bei Wohnungsneubauten die Grunderwerbsteuer entfallen.

Großes Potenzial sieht der DVJW auch im Wegfall der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belastung bei der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen. Dieses kann der Arbeitnehmer als Eigenkapital bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohnraum verwenden. Um das für möglichst viele Unternehmer und auch Mitarbeiter attraktiv zu machen, müssten allerdings die entsprechenden Regelungen zum sogenannten geldwerten Vorteil angepasst werden. Denn bisher müssen diese Leistungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer als Einkommen versteuert werden. „Das geht an der heutigen Realität auf dem Wohnungsmarkt völlig vorbei. Ganz im Gegenteil sollte ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter durch die Stellung von Arbeitgeberdarlehen bei dem Erwerb und der Schaffung eigengenutztem Wohnraum unterstützt, steuerlich zusätzlich privilegiert werden“, fordert Peter Diedrich. Auf diesem Weg würde man zusätzliche Anreize schaffen, dass selbstgenutzter Wohnraum erworben oder auch selbst geschaffen wird. In der Schweiz ist dies seit Jahrzehnten gängige und bewährte Praxis.


Zukunftsmodell Wohnungsgenossenschaft von Unternehmen

Der DVJW sieht vor allem in der Schaffung von Wohneigentumsrecht auf genossenschaftlicher Basis eine zukunftstaugliche Möglichkeit, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Durch Gründung einer Genossenschaft können Unternehmen Wohnungen für dringend gesuchte Fachkräfte anbieten – zusammen mit einem spannenden Job. Mit dem Prinzip „Mitarbeiter finden - Mitarbeiter binden“ entstehen bezahlbare und nachhaltige Wohnungen wie beim DVJW-Pilotprojekt „Havelschanze“ in Berlin-Spandau: https://www.dvjw.de/post/wohnbauprojekt-havelschanze

Bundesministerin Geywitz hatte den DVJW bereits anlässlich seiner Frühjahrstagung im März in Berlin besucht und in ihrem Grußwort Interesse an einem regen Austausch zu wohnungspolitischen Themen zum Ausdruck gebracht. Diesem Ansinnen folgt der Verband jetzt, der auch künftig aus seiner Expertise heraus Vorschläge und Anregungen für Reformen und Veränderungen an die politisch Verantwortlichen adressieren will.

Die Reformvorschläge des DVJW sind detailliert am Ende dieses Beitrags aufgelistet.


Ãœber den DVJW

Der Deutsche Verband „Job & Wohnen“ (DVJW) mit Sitz am Pariser Platz 3 am Brandenburger Tor in Berlin wurde 2019 gegründet, um Lösungen für ein menschenwürdiges Wohnen, Arbeiten und Leben in unserer Gesellschaft zu sichern und damit einen aktiven Beitrag zur Sicherung der Demokratie und des gesellschaftlichen Friedens zu leisten.

Der DVJW ist eine überparteiliche und unabhängige Plattform für alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, um Lösungsansätze für die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Leben – auch im Alter – aufzuzeigen. Dabei liegt das Alleinstellungsmerkmal dieses Think Tanks in der gemeinsamen Interaktion von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Regierungen und sozialen Institutionen. Zu den Mitgliedern zählen die IG Metall, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Mittelstandsvereinigung BVMW, Deutsche Kreditbank AG (DKB), Hans-Böckler-Stiftung, Hoffnungsträger Stiftung, sowie Bauträger, Projektentwickler, Investoren, Interessierte, Akteure und engagierte Bürger.

Ein wichtiges Thema des Verbands ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Als besonders wirkungsvoll werden hier Projekte im genossenschaftlichen Modell angesehen. Unternehmen haben damit die Möglichkeit, durch Zusammenschluss in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft („eG“) Wohnungen für dringend benötigte Mitarbeiter zu errichten. Gleichzeitig nehmen sie gesellschaftliche Verantwortung im Sinne von Corporate Social Responsibility wahr.


Die Reformvorschläge des DVJW an die Bundesministerin im Einzelnen:

Der Betrachter der heutigen steuerlichen Rahmenbedingungen stellt fest, das Kapital- und Kapitalanlageinvestitionen in Immobilien steuerlich privilegiert sind. Entsprechende steuerliche Berücksichtigung in die eigengenutzte Immobilie (also „nur“, um der Familie ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu geben, und nicht der Verzinsung eingesetzten Kapitals wegen) werden steuerlich nicht annähernd behandelt.


a) Der DVJW regt an, die steuerlichen Privilegien für die Investition in die Immobilie als Kapitalanlage zu überdenken, zumindest aber die Möglichkeiten der Abschreibung auf das aufstehende Gebäude (AfA) für private Immobilieninvestition zur Selbstnutzung in gleicher Weise zu ermöglichen, wie es für die Kapitalimmobilieninvestition der Fall ist (2 % p.a. linear bzw. nach Ihrem Vorschlag nun auch 2 + 5 % p.a.).


b) Um die Bereitschaft zum Erwerb oder der Schaffung eigengenutzter Immobilien zu fördern, wäre es gewiss effizient, über Sonderabschreibungsmöglichkeiten für selbstgenutzte Immobilien nachzudenken. Hält man sich den – gerade in Ballungsräumen – dramatisch hohen Bedarf an –bezahlbarem – Wohnraum vor Augen, würde es gerechtfertigt sein, beispielsweise für einen Zeitraum von 10 Jahren eine Sonderabschreibung nach dem Bild des Fördergebietsgesetzes aus den Nachwendejahren bezüglich der steuerlichen Behandlung eigengenutzter Immobilien sehr ernsthaft nachzudenken und eine entsprechende Reform der steuerlichen Rahmenbedingung in unserem Land auf den Weg zu bringen.


c) Auch die Abzugsfähigkeit aller Kosten der Investition, wie Kosten der Investition, die nicht aktivierungspflichtig sind, sollten ertragsmindernd bei der Ermittlung der jährlichen Steuerlast in voller Höhe Anrechnung finden, wie z.B. Kosten der Finanzierung etc.


d) Ferner sollte über die Möglichkeiten der gesetzgeberischen Gestaltung mit dem Ziel nachgedacht werden, bei getätigten Wohnimmobilieninvestitionen (insbesondere der Schaffung bezahlbaren Wohnraums) die gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerstatten, ebenso, wie dies bei Immobilieninvestitionen als Kapitalanlage mit dem Ziel der Erlangung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Fall ist. Nimmt man an, dass die Schaffung eines „Job & Wohnen“-Quartiers mit ca. 100 Wohnungen und Gemeinschaftsflächen einen Investitionsbedarf i.H.v. ca. 25 Mio. EUR (ohne Grundstück!) bedeutet, ist in diesem Betrag ein Mehrwertsteueranteil i.H.v. von fast 4,0 Mio EUR enthalten, der nach geltendem Recht nicht zurückerstattet wird. Man kann sich vorstellen, in welch starkem Maße diese zusätzlichen Kosten nicht nur die Anforderungen an die Bereitstellung des erforderlichen Eigenkapitals (d.h. Höhe des Baukostenzuschusses der Mitglieder der Genossenschaft!), sondern auch an die Finanzierung und deren Kosten über viele Jahre erhöhen. Eben in diesem Maße ist eine Absenkung der Mieten nicht möglich – ein Effekt, der die Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums nicht begünstigt – oder anders formuliert: man würde u.E. mit einer Umsatzsteuerreform, die die Möglichkeit der Erstattung gezahlter Umsatzsteuer bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, massiv ankurbeln können.


Man könnte im Rahmen der Grundsteuerreform die auf die Mieter umzulegende Grundsteuer – zumindest teilweise – als Umsatzsteuerausweisen (deutlich herabgesetzte MwSt.-Sätze für den Bereich des Bezahlbaren Wohnens), mit der Folge, dass die gezahlte MwSt. erstattbar wäre. Alternativ könnte man die MwSt.-Pflichtigkeit von Mietzahlungen für Wohnraum einführen, allerdings mit einem MwSt.-Satz von 0,00 % bei der Miete für bezahlbaren Wohnraum (ähnlich, wie es nun für das Thema Strom aus erneuerbaren Energien gehandhabt wird). Viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers für eine steuerliche Reform sind denkbar.

Das DVJW Fachforum „Steuerliche Rahmenbedingungen“ unseres Verbandes wird sein Augenmerk zukünftig weiterhin auf die Erarbeitung von rechtlich machbaren, d.h. auch europarechtlich unbedenklichen Gestaltungsmöglichkeiten legen. Wir haben großes Interesse an einem Gedankenaustausch mit Ihrem Haus gerade auch zu diesem Aspekt möglicher Steueranreize, mit denen der Wohnungsbau kraftvoll „angekurbelt“ wird.


e) Die Schaffung von Bezahlbarem Wohnraum sowie der Erwerb oder die Errichtung selbstgenutzter Immobilien sollten sowohl grundsteuer-, als auch grunderwerbssteuerbefreit werden.


f) Die Vergabe von Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter zur Unterstützung der Investition in eigengenutzte Immobilien (sei der der Erwerb, die eigene Errichtung oder aber die Einzahlung eines Baukostenzuschusses in eine Genossenschaft nach dem Konzept „Job & Wohnen“ (Beschäftigtenwohnen) dürfte im Hinblick auf die ersparten Zinsen bei zinsreduzierter oder gar zinsfreier Darlehensvergabe nicht als geldwerter Vorteil einkommensteuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu einer Belastung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Ganz im Gegenteil sollten Arbeitgeber steuerliche Anreize für die Hingabe zinsvergünstigter oder zinsfreier Darlehen an ihre Mitarbeiter zur Finanzierung der Investition in die selbstgenutzte Immobilie erhalten, gleich ob diese Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Immobilien Eigentum, Miteigentum gegeben werden oder auch zum Zwecke der finanziellen Unterstützung bei dem Erwerbs eines Belegungsrechts für eine selbstgenutzte Wohnung in einer Beschäftigten-Wohnungsbaugenossenschaft nach dem Konzept von „Job & Wohnen“ (Schaffung von „Genossenschaftlichem Eigentum“).


Gern werden wir uns auch weiterhin an der Diskussion um geeignete Maßnahmen beteiligen, die behilflich sein mögen, die Bereitschaft zur Schaffung des so dringend benötigten zusätzlichen - angemessenen und bezahlbaren! -Wohnraums zu fördern.


Für weiterführende Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung.



Kontakt

Dr. Peter Diedrich 1. Vorsitzender

Rechtsanwalt und Notar Gründungspartner DVJW und Geschäftsführer der Kanzlei DSC Legal

Deutscher Verband "Job & Wohnen" e.V. Pariser Platz 3 in 10117 Berlin

Telefon: (030) 88929440


Weitere Presse-Informationen, Interview-Anfragen, Fotos: Ronald Battistini Goldmund Kommunikation

Telefon: 0170 271 30 76 E-Mail: presse@goldmund-kommunikation.de


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